Möglichkeiten einer Bebauung:
Abbruch der derzeitigen Wirtschaftsgebäude im nördlichen Bereich des Grst. .102 sowie Abbruch des alleinstehenden Gebäudes im nördlichen Bereich des Grst. 680/2
Errichtung von Wohneinheiten (Doppelhäuser)
Anm.: Hier wäre aus unserer Sicht zu beachten, dass im Dorfgebiet lediglich die Errichtung von nicht mehr als 2 Wohneinheiten je Grundstück möglich sind. Jedoch besteht die Möglichkeit die 2 Grundstücke NOCHMALS ZU TEILEN um dann 3 Grundstücke zu und jeweils 2 Wohneinheiten zu errichten.
Sehr wohl müsste es jedoch möglich sein das Grundstück 680/2 unter Einhaltung etwaiger Grundstücks- Mindestgrößen der Gemeinde zu teilen und im Anschluss am 1. Grundstücksteil 2 Wohneinheiten – zB. Doppelwohnhäuser und am 2. Grundstücksteil wiederum 2 Einheiten zu errichten. (Zufahrt per Servitut muss ermöglicht werden)
Triesterstraße, Graz-Umgebung, 8073 Feldkirchen bei Graz
Öffentlicher Verkehr: Buslinie 630 (740m)
Bildung: Kindergarten sowie Schule Fußläufig erreichbar
Einkaufen: Supermärkte sowie Apotheke in der Nähe